Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?
Bei einem Versicherungsvertrag handelt es sich grundsätzlich um einen Vertrag wie jeden anderen auch. Eine ordentliche Kündigung muss demnach fristgerecht zum möglichen Vertragsende eingereicht werden. Bei den vielen deutschen Autoversicherungen ist das Vertragsende der 31.12. des Jahres. Die Kündigungsfrist ist in diesem Fall der 30.11., also einen Monat zuvor. Gewissheit liefert jedoch nur ein Blick in Ihre Versicherungspolice.
Die außerordentliche Kündigung ist ein schwierigeres Thema, da Kunden davon oft im Streitfall mit der Versicherung Gebrauch machen wollen. Doch auch wenn gute Gründe für eine Unzufriedenheit vorliegen, liegt nicht immer ein Grund für die außerordentliche Kündigung vor. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn die erhöht wurden. Dies betrifft Erhöhungen in Folge einer Vertragsänderung und auch eine Erhöhung der Beiträge am Ende des Jahres.
Im Fall eines Schadens haben Kunde und Versicherer immer die Möglichkeit den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Als Kunde sollte man darauf achten, dass man zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag endet, eine neue Versicherung vorliegt, da die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung ist.
Wird das versicherte Fahrzeug abgemeldet, so muss streng genommen keine Kündigung ausgesprochen werden. Nach einer Abmeldung reicht also eine einfache Mitteilung an die Versicherung, dass man den bestehenden Vertrag nicht mit einem anderen Fahrzeug fortsetzen will.
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