Halter des Fahrzeugs

Bei Autoversicherungen werden oft Formulierungen gebraucht, die zunächst relativ einfach erscheinen, aber zu Missverständnissen führen können. Hierzu zählt auch die sog. „abweichende Halterschaft“.

Normalerweise sind Versicherungsnehmer einer Autoversicherung und Halter eines Fahrzeugs identisch. Weichen diese Personen voneinander ab, spricht man von einer abweichenden Halterschaft.

Die abweichende Halterschaft wird gerade von Eltern und deren Kindern gern genutzt, um hohe Versicherungsprämien zu umgehen, die oft für Fahranfänger entstehen. Weitere Gründe für einen abweichenden Halter können steuerbegünstigte behinderte Familienangehörige oder der Arbeitgeber des Versicherungsnehmers sein.

Für die Versicherer stellt dies teilweise ein Unsicherheitsfaktor da, weshalb die abweichende Halterschaft auch mit Zuschlägen belegt sein kann. Prüfen Sie deshalb vor der Fahrzeugzulassung, ob eine abweichende Halterschaft notwendig und sinnvoll ist.
Bei Autoversicherungen werden oft Formulierungen gebraucht, die zunächst relativ einfach erscheinen, aber zu Missverständnissen führen können. Hierzu zählt auch die sog. „abweichende Halterschaft“.

Normalerweise sind Versicherungsnehmer einer Autoversicherung und Halter eines Fahrzeugs identisch. Weichen diese Personen voneinander ab, spricht man von einer abweichenden Halterschaft.

Die abweichende Halterschaft wird gerade von Eltern und deren Kindern gern genutzt, um hohe Versicherungsprämien zu umgehen, die oft für Fahranfänger entstehen. Weitere Gründe für einen abweichenden Halter können steuerbegünstigte behinderte Familienangehörige oder der Arbeitgeber des Versicherungsnehmers sein.

Für die Versicherer stellt dies teilweise ein Unsicherheitsfaktor da, weshalb die abweichende Halterschaft auch mit Zuschlägen belegt sein kann. Prüfen Sie deshalb vor der Fahrzeugzulassung, ob eine abweichende Halterschaft notwendig und sinnvoll ist.

10 € für den Freundeskreis Kinderhilfezentrum Düsseldorf e. V.

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Was man bei der Erstzulassung beachten muss.

Die Erstzulassung ist ein wichtiges Datum für den Autokäufer und auch für die Autoversicherung. Es entspricht dem Zeitpunkt ab dem das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurde. Daraus kann der Käufer eines Gebrauchtwagens auf die Nutzungsdauer schließen. Aber auch die Autoversicherer nutzen dieses Datum, um die Intensität der Nutzung zu bestimmen. Ein älteres Fahrzeug stellt oft ein höheres Risiko dar. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt, da sehr alte Fahrzeuge, Oldtimer also, oftmals weniger unfallauffällig sind. Daher ist die Erstzulassung sehr wichtig zur Berechnung der Versicherungsprämie.

Die Nutzungsdauer ist auch entscheidend für den Wert des Autos. Damit der Neuwert nicht durch eine lange Standzeit unbegrenzt „konserviert“ wird, darf zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung kein Abstand von mehr als zwei Jahren sein. Auch wenn es noch nie auf der Straße war, ist ein Kraftfahrzeug, das vor zwei oder mehr Jahren das Fließband verlassen hat, kaum noch als Neuwagen zu bezeichnen.

Bei der Entschädigung durch die Kaskoversicherung spielt die Erstzulassung ebenfalls eine große Rolle. Ob bei einer Teil- oder bei einer Vollkaskoversicherung, die Erstattung entspricht meist nur dem Wiederbeschaffungswert.
Daher bieten die meisten Autoversicherungen eine Neuwerterstattung aufgrund eines Totalschadens oder Diebstahls an, doch diese ist meist auf einen bestimmten Zeitraum nach der Erstzulassung beschränkt. Da der Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten nach Erstzulassung liegen kann, lohnt sich ein Vergleich der Versicherungsbedingungen. Mit Hilfe der Leistungsfilter in unserem Preisvergleich ist dies einfach und komfortabel möglich: https://www.autoversicherung.de/rechner.html

Eine längere Neuwerterstattung kann eine möglicherweise etwas höhere Prämie mehr als ausgleichen, da der Wertverlust unmittelbar nach der Erstzulassung meist nicht unerheblich ist.

Bei den schon erwähnten Oldtimern ist eine Neuwertentschädigung natürlich kein Thema mehr. Hier ist oft ein Wertgutachten anzuraten. Man sollte dies vor Abschluss des Vertrages mit seiner Versicherung besprechen, so dass im Fall eines Totalschadens die Erstattung auch dem Wert des Fahrzeugs entspricht.

GAP-Deckung: Darauf ist bei Leasingfahrzeugen zu achten

„Gap“ ist das englische Wort für „Lücke“. Damit wird bei Leasingverträgen die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösesumme bezeichnet.

Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nach einem Fahrzeugtotalschaden durch Unfall oder Diebstahl ist durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Die Ablösesumme des Fahrzeugs ist im Leasingvertrag geregelt.

Ohne eine „GAP-Versicherung“ oder „GAP-Deckung“ müsste der Kunde diese Lücke selbst tragen.

Eine „GAP-Deckung“ ist eine zusätzliche Leistung der Kaskoversicherung und muss bei einigen Anbietern extra dazugebucht werden, bei anderen Autoversicherungen ist sie bei der Vollkaskoversicherung auch automatisch enthalten. Wählen Sie diesen Baustein bei Bedarf anhand der Leistungsfilter im Rahmen der Preisberechnung explizit mit aus.

Nicht abgedeckt durch die „GAP-Versicherung“ sind Leasingraten die zum Zeitpunkt des Schadens schon fällig gewesen wären. Die meisten Leasingfirmen bestehen darauf, dass eine entsprechenden „GAP-Deckung“ vorliegt. Auf Wunsch kann der Autoversicherer einen entsprechenden Nachweis, einen „Sicherungsschein“, ausstellen.
Gerade zu Anfang eines Leasingvertrages ist die Differenz zwischen Ablösesumme und Wiederbeschaffungswert oft sehr hoch, weil einerseits wenig Leasingraten geleistet wurden und andererseits der Fahrzeugwert gerade zu Anfang sehr schnell abnimmt.

Haftpflichtversicherung: Das sollten Sie wissen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezeichnet man als Pflichtversicherung, da sie eine Voraussetzung ist, um ein Kraftfahrzeug zum Straßenverkehr zuzulassen. Sie zahlt, wenn ein Haftungsanspruch gegenüber dem Versicherten geltend gemacht werden kann. Diese gesetzliche Bestimmung stellt sicher, dass bei einem Schadensfall ein Geschädigter nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Eine Haftpflichtversicherung deckt verschiedene Schadensarten ab. Sachschäden, wie Schäden an anderen Fahrzeugen, werden am häufigsten reguliert. Wichtig ist auch die Abdeckung von Personenschäden. Weiterhin werden auch Vermögensschäden oder andere immaterielle Schäden durch eine Haftpflichtversicherung bezahlt. Der Sinn einer Haftpflichtversicherung ist es, alle denkbaren Ansprüche, die von einem Dritten an den Versicherten gestellt werden können, abzudecken.

Die Höhe der Deckung variiert von Versicherer zu Versicherer. Auch gibt es eine vom Staat festgelegte gesetzliche Mindestdeckungssumme in Höhe von insgesamt 7,5 Millionen Euro, dabei sind Sachschäden aber maximal mit einer Million Euro abgesichert und Vermögensschäden nur noch bis zu 50.000 Euro erstattungsfähig.

Schäden am eigenen Fahrzeug werden durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgesichert. Wichtig ist, dass Schäden am eigenen Fahrzeug nach einen selbstverschuldeten Unfall grundsätzlich nur über die Vollkaskoversicherung abgedeckt sind.

Die Berechnung der Autoversicherung variiert von Unternehmen zu Unternehmen, daher lohnt sich immer ein Preisvergleich. Auch die Leistungen können sich unterscheiden, obwohl der grundsätzliche Inhalt der Haftpflichtversicherung gleich bleibt. Doch es kann feine Unterschiede geben, wenn es z. B. um den Umgang mit grober Fahrlässigkeit oder die Auswirkung von Schäden auf die Schadenfreiheitsklasse geht.

Es ist eine Ordnungswidrigkeit ein Kraftfahrzeug ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu führen, die mit einem Bußgeld bestraft wird. Da im Schadensfall keine Versicherung den Schaden reguliert, wird man als Verursacher persönlich haftbar gemacht.

Wen schützt die Fahrerunfallversicherung?

Es gilt, dass wer als Fahrer einen Unfall selbst verursacht, bekommt den eigenen Personenschaden nicht von der Kfz-Versicherung ersetzt.

Für diese Fälle kann jedoch der Schaden durch die Fahrerunfallversicherung übernommen werden. Die finanziellen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, die einen Personenschaden nach sich ziehen  können extrem unangenehm ausfallen.

Die Fahrerunfallversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die eine sinnvolle Erweiterung. Die Fahrerunfallversicherung umfasst viele verschiedene  Leistungsbestandteile. Es sollte aber immer vor Abschluss  überprüft werden, ob das Risiko eines Unfalls nicht schon anderweitig abgesichert ist.

Grundlegendes zur Fahrerunfallversicherung

Alle Beifahrer sind  über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Die Fahrerunfallversicherung erstattet je nach Lebensverhältnissen und Einkommensgrundlage des Fahrers Schadensleistungen wie Schmerzensgeld, Folgekosten, Verdienstausfallkosten und finanzielle Versorgungsleistungen für Hinterbliebene. Als Fahrer sind alle die Personen geschützt, die mit Wissen und Wollen des Eigentümers den PKW  führen. Somit fallen Diebe, aber auch Beifahrer und Berufsfahrer nicht unter den Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz ist bei manchen Versicherern stark eingeschränkt: Beispielsweise werden oftmals nur Personen von 23 bis 65 Jahren versichert.

Saisonkennzeichen - Eine sinnvolle Alternative?

Es gibt gute Gründe sein Fahrzeug nicht das ganze Jahr zu nutzen. Ein Motorrad oder ein Cabrio sind im Winter nicht unbedingt angenehm zu fahren. Den geliebten Oldtimer will man vielleicht nicht der Witterung oder dem erhöhten Unfallrisiko in der kalten Jahreszeit aussetzen. Lässt man sein Auto dann aber in der Garage stehen, so ärgert man sich, dass man trotzdem für die Autoversicherung und Kfz-Steuer zahlen muss. Immerhin ist das Fahrzeug ja keinem Risiko ausgesetzt. Besonders ärgerlich ist es, wenn man für diese Zeit ein weiteres Fahrzeug anschafft und dieses ungenutzt im Sommer in der Garage steht und dann ebenso Kosten verursacht ohne einen Nutzen zu haben. Eine jährliche An- und Abmeldung aller Fahrzeuge kostet viel Zeit und Geld.

Die Lösung für solche Fälle ist ein „Saisonkennzeichen“ mit dem das Fahrzeug im angegebenen Zeitraum Jahr für den Straßenverkehr zugelassen ist. Dieser Zeitraum muss zwischen zwei und elf Monaten liegen. Auch für die Autoversicherung muss man nur für diesen Zeitraum die Versicherungsprämie bezahlen. So lässt sich deutlich Geld sparen. Für die Zeit in welcher das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnimmt, bieten die meisten Autoversicherungen eine kostenlose Ruheversicherung an. Hat man also eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen und das Cabrio wird im Winter gestohlen, so zahlt die Autoversicherung abhängig von den jeweiligen Geschäftsbedingungen.

Besitzt man ein Fahrzeug für den Sommer und eines für den Winter, kann man die Saisonzeiträume so legen, dass sie sich nicht überschneiden. Dann kann für beide Fahrzeuge der gleiche Schadensfreiheitsrabatt genutzt werden. Beim neuen Wechselkennzeichen ist dies bei den meisten Autoversicherungen derzeit leider nicht möglich.

Der Saisonzeitraum wird auf dem Kennzeichen festgehalten. Dort sind der Beginnmonat und der Endmonat festgehalten. Der Saisonzeitraum muss immer ganze Monate umfassen. Ein möglicher Zeitraum kann also April bis Oktober sein, aber nicht vom 15. Mai bist zum 23. Dezember.

Für die Autoversicherung ist noch zu beachten, dass der Zeitraum möglichst mindestens sechs Monate umfasst, da die Schadenfreiheitsklasse nur sinkt, wenn im Jahr das Fahrzeug mindestens sechs Monate schadenfrei versichert war.
So ist ein Saisonkennzeichen eine sinnvolle Alternative für Wohnmobile, Motorräder, Cabrios und Oldtimer, sowie alle Fahrzeuge die man nur eine bestimmte Zeit im Jahr nutzen möchte.

Welche Selbstbeteiligung ist sinnvoll?

Die sog. „Selbstbeteilung“, auch „Selbstbehalt“ genannt, bezeichnet den Anteil den man bei einem Kaskoschaden selbst tragen muss. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung, sie kann nur im Rahmen einer Kaskoversicherung eingeschlossen werden. Sie kommt also nur bei Schäden am eigenen Fahrzeug zum tragen.

Grundsätzlich kann man die Selbstbeteiligung selbst wählen. Allerdings können bestimmte Versicherungsprodukte an eine bestimmte Selbstbeteiligung bzw. eine begrenzte Wahlmöglichkeit gebunden sein. Außerdem legen natürlich die Autoversicherer die Möglichkeiten einer Selbstbeteiligung in ihren Tarifen fest. Eine Selbstbeteiligung von z.B. 250€ ist bei den meisten Autoversicherungen nicht möglich, in diesem Fall muss man sich meist zwischen 150€ und 300€ entscheiden.

Im Fall einer hohen Schadenshäufigkeit kann die Autoversicherung auch eine sog. „Sanierung“ verlangen, in solchen Fällen ist eine Kaskoversicherung nur noch mit einer entsprechend höheren Selbstbeteiligung zu haben. Die Kaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung, daher kann eine Autoversicherung diese durchaus nach einem Schaden kündigen. Eine entsprechende Selbstbeteiligung kann hierbei eine Möglichkeit sein, die Kaskoversicherung zu behalten.

Des Weiteren ist die Selbstbeteiligung eine Möglichkeit die Versicherungsprämie attraktiver zu gestalten. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer fällt die Versicherungsprämie aus. Gerade für Fahranfänger kann dies die Gesamtprämie reduzieren helfen.

Die meisten Kunden sind unsicher mit welcher Höhe sie die Selbstbeteiligung ansetzten sollen. Für die Vollkaskoversicherung ist eine Höhe von 300€ zu empfehlen, da diese meist höhere Schäden reguliert, dabei fallen 300€ nicht so stark ins Gewicht. In der Teilkaskoversicherung werden meist 150€ empfohlen, da die Schäden hier meist geringer sind und bei einer höheren Selbstbeteilung kaum noch eine Leistung in Anspruch genommen werden könnte. Ist die Selbstbeteilung jedoch niedriger sind die Versicherungsprämien oft unattraktiv hoch. Ein Vergleich lohnt hier immer.

Letztlich muss eine solche Konstellation natürlich an die persönliche Situation angepasst werden, so dass man sich für eine günstige aber leistungsstarke Autoversicherung entscheiden kann.

Wichtige Informationen zur Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung, oftmals auch als Teilkasko (TK) bezeichnet, bietet einen ergänzenden Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug der zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden ab, die von geschädigten Dritten (Unfallgegner) geltend gemacht werden. Die Teilkaskoversicherung übernimmt auch Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Schadenarten zusammengefasst.

• Brand
• Diebstahl des Fahrzeugs
• Einbruchdiebstahl
• Einwirkungen durch Blitzschlag, Hagel, Sturm, Überschwemmung
• Explosionen
• Glasbruch und -reparatur
• Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
• Schäden durch Kollisionen mit Tieren / Haarwild entstehen

Aufschluss über den genauen Versicherungsumfang geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Versicherers.

Wollen Sie Schäden am Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus absichern, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Vollkaskoversicherung (VK).

Der Beitrag in der Teilkaskoversicherung richtet sich in erster Linie nach dem Schadenbedarf des Fahrzeugtyps und des Zulassungsbezirks – bekannt als Typ- und Regionalklassen. Wichtig für die Beitragshöhe ist aber auch die vereinbarte Selbstbeteiligung (SB), etwa 150,- EUR oder 300,- EUR.
Weitere Faktoren können z. B. die jährliche KM-Leistung und der nächtliche Abstellort (Straße, Garage) sein.
Anders als bei der Kfz--Haftpflichtversicherung oder der Vollkaskoversicherung gibt es bei der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Damit ist die Höhe des Versicherungsbeitrags nicht von der Anzahl der unfallfreien Jahre als Autofahrer abhängig.

Wichtige Informationen zur Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung, oftmals auch als Vollkasko (VK) bezeichnet, bietet den größtmöglichen Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug der zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden ab, die von geschädigten Dritten (Unfallgegner) geltend gemacht werden. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Schadenarten zusammengefasst:

• Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
• Schäden am Fahrzeug und seiner Reifen durch Vandalismus
• Brand
• Diebstahl des Fahrzeugs
• Einbruchdiebstahl
• Einwirkungen durch Blitzschlag, Hagel, Sturm, Überschwemmung
• Explosionen
• Glasbruch und -reparatur
• Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
• Schäden durch Kollisionen mit Tieren / Haarwild entstehen

Aufschluss über den genauen Versicherungsumfang geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Versicherers.

Der Abschluss einer Voll- statt einer Teilkaskoversicherung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn das versicherte Fahrzeug einen (noch) hohen Wert darstellt und ein Verlust durch einen selbstverschuldeten Unfall einen hohen wirtschaftlichen Schaden für den Versicherungsnehmer bedeutet.

Die kursiv markierten Schadenarten schließt bereits die Teilkaskoversicherung ein. Dies ist insofern vorteilhaft, da Schäden die der Teilkaskoversicherung zuzurechnen sind bzw. in deren Versicherungsumfang fallen, nicht zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) im Schadenfall führen.

Der Beitrag in der Vollkaskoversicherung richtet sich in erster Linie nach dem Schadenbedarf des Fahrzeugtyps und des Zulassungsbezirks – bekannt als Typ- und Regionalklassen. Wichtig für die Beitragshöhe ist aber auch die vereinbarte Selbstbeteiligung (SB), etwa 150,- EUR oder 300,- EUR.
Weitere Faktoren können z. B. die jährliche KM-Leistung oder die Anzahl der regelmäßigen Fahrer sein.
Wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, wird bei der Vollkaskoversicherung auch eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klassen) berücksichtigt. Damit ist die Höhe des Versicherungsbeitrags auch von der Anzahl der unfallfreien Jahre als Autofahrer abhängig.

So profitieren Sie von der Werkstattbindung

Seit vielen Jahren haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit den Beitrag des Versicherungsvertrages weiter zu reduzieren. Zu diesem Zweck bieten die Versicherungsgesellschaften Tarife an, wodurch Schäden am eigenen Fahrzeug (Kaskoschäden) nicht in einer beliebigen Werkstatt repariert werden dürfen. Stattdessen muss die Reparatur in einer sog. Partnerwerkstatt des Versicherers durchgeführt werden.

Durch ein Netz an Partnerwerkstätten haben die Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, die Reparaturkosten zu senken. Davon profitieren dann eben auch Sie als Versicherungsnehmer.

Sind Sie im Rahmen eines Unfalles Geschädigter durch den Unfallgegner, haben Sie wie gewohnt die freie Werkstattwahl. Bitte stimmen Sie sich jedoch zuvor bei allen Schritten mit der gegnerischen Versicherung ab.

Es kann sich lohnen, bei einem Versicherungsvergleich über www.autoversicherung.de einmal im Leistungsfilter nur die Tarife mit Werkstattbindung zu wählen. Viele Gesellschaften gewähren einen deutlichen Prämiennachlass, wenn man Ihnen das Werkstattmanagement überlässt.

Ab wann lohnt eine Vollkaskoversicherung?

Es gibt keine Musterberechnung an deren Ende das Ergebnis steht, ob es sich lohnt eine Vollkaskoversicherung abzuschließen oder nicht.

Der Sinn einer Versicherung ist, dass sie bei hohen Schäden hilft, die man nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen kann.

Sie ist also wichtig bei teuren Schäden, die die eigene finanzielle Basis bedrohen. Eine Vollkaskoversicherung empfiehlt sich daher für teure Pkw.

Wenn Sie also bei einem Totalschaden eine Neuanschaffung finanziell nicht bewerkstelligen, dann sollten Sie einen Einschluss erwägen.

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