Sonderkündigungsrecht

Nicht mehr alle Kfz-Versicherer halten noch an der Hauptfälligkeit 01.01. des Jahres fest. Oftmals ist aber noch der 30. November der Stichtag für wechselwillige Kfz-Versicherte. Bei Kfz-Versicherungen handelt es sich meistens um Einjahresverträge mit einmonatiger Kündigungsfrist, daher muss eine ordentliche auch Kündigung spätestens am 30. November erfolgen.

Für Kfz-Versicherungen, deren Vertragslaufzeit vom Kalenderjahr abweichen, gelten andere Fristen. Diese können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsablauf gewechselt werden. Die nächste Möglichkeit seinen Kfz-Versicherer zu wechseln ergibt sich sonst erst wieder zwölf Monate später, falls Sie den Kündigungstermin verpassen. Der Versicherte kann jedoch ein sog. Sonderkündigungsrecht ausüben. Übt der Versicherte sein Sonderkündigungsrecht aus, besteht die Möglichkeit die Kündigung auch noch im Dezember auszusprechen.

Folgende Fälle sind denkbar: 

- Im Falle einer Beitragserhöhung
- Bei einer Änderung der Vertragsbedingungen (AKB’s)
- Bei Änderungen der Regionalklasse oder Typklasse, wenn damit eine Beitragserhöhung einher geht

Unabhängig von der vom Versicherer übersandten Jahresbeitragsrechnung kann eine Sonderkündigung zu folgenden Anlässen ausgesprochen werden:

- Beim Fahrzeugwechsel
- Im Schadensfall

Es ist empfehlenswert, dass die Kündigung in jedem Fall schriftlich erfolgt. Zum Zweck der Nachweisbarkeit sollte die Kündigung am besten per Einschreiben versandt werden. Bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine sog. Pflichtversicherung, es ist daher sicherzustellen, dass Sie sich frühzeitig um einen neuen Anbieter kümmern, wenn Ihr Fahrzeug auch nach dem Stichtag weiter zugelassen ist. Rechtzeitig zum Kündigungstermin Sie eine neue Versicherung für Ihr Fahrzeug. Nach Möglichkeit sollten Sie schon einige Wochen vor dem Stichtag aktiv werden, um nicht in Zeitnot zu geraten.

 

10 € für den Freundeskreis Kinderhilfezentrum Düsseldorf e. V.

Bei erfolgreicher Vermittlung einer Kfz-Versicherung spenden wir 10 € an den Freundeskreis Kinderhilfezentrum e. V. mit Sitz in Düsseldorf. Hier erhalten mehr als 100 Kinder und Jugendliche ein Zuhause.

Vergleichen Sie jetzt und finden Sie Ihre Kfz-Versicherung

autoversicherung.de hilft Ihnen kostenlos und unverbindlich die günstigste Prämie und passenden Leistungspakete für Ihr Auto zu finden.