Führerschein mit 17 - So funktioniert das begleitende Fahren.

Der Führerschein ist eine wichtige Sache für Heranwachsende. So verspricht die Fahrerlaubnis dem Jugendlichen doch ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit. In Deutschland kann man den Führerschein erst mit dem 18. Lebensjahr erwerben. Doch vor einigen Jahren wurde der sog. „Führerschein mit 17“ eingeführt, das begleitende Fahren. Eine vorläufige Fahrerlaubnis erlaubt das Autofahren, sofern eine auf der Fahrerlaubnis eingetragene Begleitperson auf dem Beifahrerplatz sitzt. So lässt sich die Probezeit deutlich verkürzen.

Die Voraussetzungen, um als Begleitperson zu fungieren, sind:

• min. 30 Jahre alt
• max. drei Punkte in Flensburg
• min. fünf Jahre Fahrpraxis

Natürlich muss die Begleitperson selber in der Lage sein ein Fahrzeug zu führen, also darf sie z.B. nicht unter dem Einfluss von Alkohol stehen.
Wer ohne Begleitperson mit einer vorläufigen Fahrerlaubnis fährt, riskiert vier Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine Geldbuße kann zusätzlich fällig werden.
Wichtig ist, dass die vorläufige Fahrerlaubnis nur innerhalb Deutschlands gilt. Für einen Ausflug ins Ausland braucht man einen „richtigen“ Führerschein.

Die Teilnahme am Begleiteten Fahren kann sich später positiv auf die Versicherungsprämie für das erste eigene Auto auswirken. Viele Gesellschaften stellen bei Vertragsabschluss die Frage, ob die genannten FahrerInnen, daran teilgenommen haben.

Fahrsicherheitstraining - Was bringt es mir?

Trotz modernster Fahrzeug und diverser Sicherheitssystem, ist das persönliche Können eines Autofahrers der entscheidende Faktor, um Unfälle zu vermeiden. Ein sog. „Fahrsicherheitstraining“ ist die beste Möglichkeit, um seine persönlichen Fertigkeiten zu verbessern. Gerade Anfänger im Straßenverkehr können damit helfen ihren Mangel an Fahrpraxis ausgleichen. Aber selbst erfahrene Fahrer können sich damit auf gefährliche Situationen vorbereiten und das richtige Verhalten in diesen Situationen trainieren.

Denn richtig zu reagieren, wenn z.B. ein Wildtier die Straße kreuzt, muss geübt sein. Ein „Fahrsicherheitstraining“ bietet sich also für jedermann an. Bei einem solchen Training soll, neben richtigen Brems- und Ausweichmanövern, auch eine vorausschauende Fahrweise geübt werden. Denn Gefahren zu vermeiden ist besser, als richtig auf Gefahren reagieren zu können. Durch das Üben mit dem eigenen Auto, kann man zudem die speziellen Eigenheiten des eigenen Fahrzeugs kennen lernen. So erfährt man wie der Privatwagen sich auf bestimmten Untergründen und unter besonderen Verhältnissen verhält.

Der Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme an einem „Fahrsicherheitstraining“ kann auch Vorteile für die Autoversicherung bringen. Viele Versicherer geben Rabatte für einen entsprechenden Nachweis, gerade für Fahranfänger ist eine solche Vergünstigung oft sehr sinnvoll. Natürlich hat die eigene Sicherheit auch einen Wert, ohne eine günstigere Prämie für die Autoversicherung zu bekommen.

Ein „Fahrsicherheitstraining“ kann u. a. bei Verkehrsübungsplätzen und bestimmten Verkehrsvereinen absolviert werden.

In unserem Preisvergleich haben Sie die Möglichkeit die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining zu bestätigen und so von Preisvorteilen zu profitieren: https://www.autoversicherung.de/rechner.html

10 € für den Freundeskreis Kinderhilfezentrum Düsseldorf e. V.

Bei erfolgreicher Vermittlung einer Kfz-Versicherung spenden wir 10 € an den Freundeskreis Kinderhilfezentrum e. V. mit Sitz in Düsseldorf. Hier erhalten mehr als 100 Kinder und Jugendliche ein Zuhause.

Erstwagen oder Zweitwagen? So profitieren Sie als Fahranfänger.

Was noch vor 30 oder 40 Jahren für viele Verbraucher undenkbar war, zählt heute für einen großen Teil der bundesdeutschen Bevölkerung zum Alltag – die Nutzung mehrerer Pkws in einer Familie.

Zweitwagenregelung
Es ist im Regelfall ohne Weiteres möglich, dass Sie Ihr zweites Fahrzeug bei Ihrer Kfz-Versicherung mitversichern lassen. In diesem Fall spricht man dann von dem Zweitwagen, weil er zusätzlich zum Erstwagen versichert wird. Es ist nicht unüblich, dass möglicherweise beide Lebens- oder Ehepartner einer Festanstellung in getrennten Orten nachgehen oder oft auch die Kinder bereits über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen. Denkbar ist auch, dass Sie neben Ihrem Erstwagen ein Cabrio besitzen, welches Sie hauptsächlich im Sommer mit einem Saisonkennzeichen nutzen. In diesen Fall müssen im Allgemeinen sogar mehr als zwei Fahrzeuge versichert werden. Viele Versicherungen sind mittlerweile dazu übergegangen, für jeden Zweitwagen, sofern das erste Fahrzeug des Halters bereits bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft versichert ist, verbesserte Einstiegsbedingungen anzubieten.

In diesem Fall helfen diese besonderen Regelungen den Familien mit einem Zweit- oder Drittwagenrabatt, welcher Versicherungsprämie für den zusätzlichen Pkw senkt.
Einstufung des Zweitwagens
Die Einstufung Ihres Zweitwagens in die Schadenfreiheitsklasse erfolgt meistens in die SF-Klasse 1/2 bei einem Beitragssatz von rund 60 bis 80 Prozent. Auf den ersten Blick sieht dieses nach einem hohen Beitragssatz aus, ist aber für Fahranfänger ein sehr günstiger Einstieg. Denn versichern Fahranfänger ihr Auto über die Eltern (Mutter oder Vater) oder über Verwandte und Bekannte, so sparen sie damit beträchtliche Beiträge, da die Fahranfängereinstufung regulär bei der SF-Klasse 0 mit 100% liegt! Es lohnt sich also auf jeden Fall, immer nach einem Zweitwagentarif zu fragen, wenn die erstmalige Versicherung eines weiteren Fahrzeuges ansteht.

Eigenschäden
Allerdings bringt eine Zweitwagenregelung nicht nur Vorteile mit sich. In den Versicherungsbedingungen wird bei genauem lesen der Ausschluss des sog. Eigenschadens beschrieben. Dieser gilt speziell für Sachschäden, welche durch einen Zusammenstoß zwischen beiden Fahrzeugen entstehen. In diesem Fall ist der Schaden nicht durch die Versicherung abgedeckt. Beschädigt zum Beispiel Ihr Lebenspartner mit Ihrem Fahrzeug Ihr weiteres Kraftfahrzeug, müssen Sie als Versicherungsnehmer beider Fahrzeuge den entstandenen Schaden selbst tragen. Um hier vorzubeugen, bleibt nur eine eigenständige Versicherung des Zweitwagens bzw. der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für beide Fahrzeuge. Beim klassischen Eigenschaden (Sachschaden) bleiben die Haftungsansprüche gegen die eigene Versicherung also unberücksichtigt. Anders gelagert ist es im Fall eines Personenschadens. Im diesem Fall tritt die Versicherung des Versicherungsnehmers ein.

Fahranfänger

Es stellt sich beim erstmaligen Abschluss einer eigenen Kfz-Versicherung die Frage, wie man als junger Fahrer oder Fahrerin sparen kann. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten:

Zum Beispiel, indem zuerst über den Kfz-Versicherer ein Angebot der Eltern gerechnet wird. Häufig gibt es dort für Kinder des Versicherten einen Nachlass, wenn erstmalig ein eigenes Auto versichert wird. Der neue Vertrag wird dann in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 oder besser Oder es wird eine Anmeldung als Zweitfahrzeug auf die Eltern ermöglicht und der Fahranfänger kann dann nach einigen Jahren den Vertrag auf sich umschreiben.

Viele Gesellschaften honorieren auch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren“ vor dem Führerscheinerwerb.

Auch die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining kann von Vorteil sein und hat einen Einfluss auf die Prämienhöhe.

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