So schützen Sie Ihr Auto bei einer Auslandsreise

Im eigenen Auto zu verreisen hat viele Vorteile. Man ist unabhängiger und spart meist Geld. Natürlich sollte man sich vor seiner Reise in den sonnigen Mittelmeerraum mit den dortigen Besonderheiten des Straßenverkehrs beschäftigen. So kann man sich viel Ärger ersparen und auch das eigene Unfallrisiko deutlich senken.

Im Rahmen der „grünen Karte“, der internationalen Versicherungskarte (IVK), gewähren deutsche Versicherer auch im Ausland Versicherungsschutz.
Doch Vorsicht ist geboten! Nicht jedes Land ist über die grüne Karte abgedeckt. So ärgern sich viele Versicherungsnehmer, wenn sie erst kurz vor Urlaubsantritt merken, dass z.B. die Türkei durch ihre Versicherung nicht abgedeckt wird.

Sprechen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft an, ob eine kostenpflichtige Erweiterung möglich ist. Alternativ können Sie bei der Einreise eine sog. Grenzpolice kaufen.

Als Geschädigter im Ausland steht man möglicherweise vor einem anderen Problem. Die maximale Deckungssumme, dieser Wert legt fest wie viel eine Versicherung höchstens zahlen muss, kann im Ausland deutlich geringer sein. Daher sollte man sich zuvor bei seiner Versicherung beraten lassen. Ein zusätzlicher Auslandsschutz kann die Differenz zwischen ausländischem und deutschem Versicherungssystem überbrücken.

Prüfen Sie deshalb vor der Auslandsreise, ob diese Leistung bereits in Ihrem Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.

Bagatellschaden

Bagatellschäden sind eine alltägliche Thematik der Versicherer, aber keineswegs immer einfach zu handhaben. Schon darüber was ein Bagatellschaden ist, lässt sich bestens diskutieren. Grundsätzlich bezeichnet man einen Schaden als Bagatellschaden, wenn er eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Wie hoch man diese Summe setzen sollte, kann man schwerlich allgemein festlegen. Man kann aber sagen, dass Schäden unter 700€ eher Bagatellschäden sind.
Aber auch wenn es zunächst nicht um viel Geld zu gehen scheint, so sind auch Bagatellschäden oft sehr ärgerlich. Und nicht jeder Schaden ist zu Anfang richtig einzuschätzen. Man sollte also ein paar Dinge, wie bei jedem anderen Schaden, beachten.

Einen Bagatellschaden muss man, wie jeden anderen Schaden, seiner Versicherung melden. Man sollte sich vom Unfallgegner die Personalien geben lassen und sich auch das Nummernschild notieren. Der Schaden und der Unfallhergang sollten auch bestmöglich dokumentiert werden. Im Zweifelsfall kann man ein paar Fotos mit dem Handy machen. Von einem vorschnellen Eingeständnis der Schuld ist abzuraten, da man als Beteiligter keinen objektiven Blickwinkel hat. Im Zweifelsfall sollte auch bei einem Bagatellschaden die Polizei zu Hilfe gerufen werden.
Verursacht man einen Schaden an einem geparkten Fahrzeug, ist die Schuldfrage natürlich klar, aber auch hier ist Vorsicht geboten. Auch ein kleiner Lackschaden ist das Resultat eines Unfalls. Verlässt man den Unfallort, macht man sich der Fahrerflucht schuldig. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht keineswegs aus. Man sollte zumindest eine längere Zeit am Unfallort warten und möglicherweise Passanten ansprechen, um Zeugen zu haben, dass man sich bemüht hat, den Unfallgegner zu kontaktieren. Muss man den Unfallort doch verlassen, ist eine selbstständige Meldung bei der Polizei und der Versicherung in den nächsten Stunden Pflicht.

Da die Schadenhöhe gering ist, reicht in der Regel der Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus. Ein Gutachten ist meist nicht nötig und die Kosten dafür werden auch nicht von der Versicherung übernommen. Bei einem Bagatellschaden am eigenen Fahrzeug, welcher nicht durch die Haftpflichtversicherung eines Dritten bezahlt wird, sollte man sich von seiner Versicherung beraten lassen, ob eine Abwicklung über die Vollkaskoversicherung wirklich Sinn macht. Die Versicherung kann einen sog. „Prämienmehraufwand“ errechnen, der aufzeigt wie sich die Prämienzahlungen infolge einer Rückstufung über die nächsten Jahre erhöhen können. Wenn man weniger für den Schaden bezahlen würde, als man später für die Versicherung an Prämien aufbringen müsste, sollte man die Rechnung lieber selber begleichen.

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Elementarereignisse

Die Kaskoversicherung soll das eigene Auto schützen, vor Diebstahl, dem Zusammenstoß mit Tieren oder eben Elementarereignissen. Doch was versteht man unter diesem Begriff?

Regen, Sturm und Hagel sind ja an sich keine angenehme Erscheinung, doch bei Schäden am Auto ärgert man sich erst Recht. Sturm ab einer Windstärke 8, Blitzschlag, der erwähnte Hagel und auch Überschwemmungen fasst man zusammen als Elementarereignisse. Man kann sie auch als vom Menschen unabhängige Naturereignisse bezeichnen.

Die daraus entstehenden Schäden sind im Rahmen einer Teilkaskoversicherung abgedeckt. Da sich eine Teilkaskoversicherung oft für geringere Mehrbeiträge zur Autoversicherung dazu nehmen lässt, lohnt sich der Einschluss meist auch für Autos, die schon ein paar Jahre älter sind, und keinen hohen Widerbeschaffungswert mehr haben. Wichtig ist zwischen Schäden am Fahrzeug und Unfällen zu unterscheiden.

Wenn ein Ast infolge eines Sturms auf das Auto fällt, so ist dies ein Teilkaskoschaden. Wenn man infolge starker Regenfälle durch Aquaplaning die Kontrolle über das Fahrzeug verliert ist dies ein Unfall. Die daraus resultierenden Schäden an fremdem Eigentum sind über die Haftpflichtversicherung abgedeckt, aber die Schäden am eigenen Fahrzeug wären nur im Rahmen einer Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Da man die Begegnung mit Elementarereignissen kaum vermeiden kann, macht der Einschluss einer Teilkaskoversicherung immer Sinn.

Übrigens ist die Teilkaskoversicherung immer automatisch in der Vollkaskoversicherung enthalten. Außerdem führen Schäden aufgrund von Elementarereignissen nicht zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und damit nicht zum Mehrbeitrag im Folgejahr.

Grobe Fahrlässigkeit - Wann ist sie mitversichert?

Unter Fahrlässigkeit versteht man im juristischen Sinne ein unachtsames Verhalten. Es steht im Gegensatz zum Begriff des Vorsatzes, der eine bewusste Handlung voraussetzt. Vorsätzlich angerichtete Schäden werden grundsätzlich nicht von einem Autoversicherer übernommen, dabei wollte der Verursacher ja Schaden anrichten, entsprechend muss er für diesen auch selber aufkommen.
Bei vielen Schäden die von einem Autoversicherer reguliert werden, kann man aber von Fahrlässigkeit sprechen. Ansonsten gibt es natürlich auch Schäden, für die niemand verantwortlich ist, wie ein Wildunfall. Wenn man aber eine rote Ampel übersieht oder das andere Auto beim Überholmanöver nicht gesehen hat, spricht man von Fahrlässigkeit. Diese Schäden muss ein Versicherer tragen.

Allerdings gibt es auch die sog. „grobe Fahrlässigkeit“. Darunter versteht man eine Fahrlässigkeit, die der Verursacher billigend in Kauf genommen hat bzw. die leicht vermeidbar war. Die genaue Trennlinie zwischen der „normalen Fahrlässigkeit“ und der „groben Fahrlässigkeit“ ist sehr schwer zu definieren. Oft ist es das Thema ganzer Gerichtsprozesse, ob es sich um die eine oder die andere Art von Fahrlässigkeit gehandelt hat.
Bei grober Fahrlässigkeit können die Versicherer Zahlungen verweigern oder zumindest mindern. Einige Versicherer verzichten auf diese Möglichkeit, doch fast alle Versicherer machen die „Einrede grober Fahrlässigkeit“ geltend – also das Recht eines Autoversicherers bei grober Fahrlässigkeit die Regulierung zu verweigern, z. B. bei Alkohol und Drogen.

Rauschmittel sind ein gutes Beispiel für grobe Fahrlässigkeit. Auch wenn man keinen Unfall verursachen will, ist es dem gesunden Menschenverstand geschuldet, dass das Unfallrisiko unter Alkoholeinfluss deutlich steigt.
Andere Fälle sind schwerer zu beurteilen. Wann das Überfahren einer roten Ampel fahrlässig und wann es grob fahrlässig ist, müssen letztlich meist Gerichte entscheiden. Achtet man als Fahrer auf eine sichere und umsichtige Fahrweise, kann man sich zwar vor einer Fahrlässigkeit nicht schützen, aber eine grobe Fahrlässigkeit riskiert man nicht.

Hagelschaden

Hagel entsteht, wenn in den niedrigen Gewitterschichten Wasser an den Kristallisationskernen gefriert. Die Zahl dieser Kerne muss so gering sein, dass die Wassermenge pro Kern groß genug ist, um ein Hagelkorn zu bilden. Durch entsprechende Aufwinde werden die Hagelkörner weiter in der Luft gehalten und können so immer größer werden.
Ab einem Durchmesser von 5mm spricht man erst von Hagel, bei kleinern Eiskörnern spricht man von Graupel oder Griesel.

Dieses meteorologische Phänomen hat für Autobesitzer oft sehr ärgerliche Folgen. Hagelkörner können große Schäden an Karosserie, Lack und Glasscheiben anrichten. In diesem Fall ist man froh, wenn man eine Teilkaskoversicherung hat. Schäden durch Hagelkörner sind meist deutlich durch die Verformungen der Karosserie und Schlagschäden im Glas zu erkennen. In diesem Fall sollte man den Schaden umgehend seiner Autoversicherung melden, die dann meist überprüft, ob es in der jeweiligen Gegend auch einen Hagelniederschlag gegeben hat. Die Autoversicherer bezahlen jährlich Millionen für Hagelschäden.

Als Schaden der in der Teilkaskoversicherung abgedeckt ist, muss man auch keine Rückstufung befürchten. Eine Regulierung eines Hagelschadens lohnt sich also meist trotz Selbstbeteiligung. Denn eine deutliche Verformung des Daches, die auch mit einer Wertminderung des Fahrzeugs einhergeht, lohnt sich reparieren zu lassen, selbst wenn man 150 oder 300 Euro Selbstbeteiligung leisten muss.

Kennzeichendiebstahl

Mehr als 100.000 Kennzeichen werden pro Jahr entwendet.
Für die Betroffenen ein Ärgernis, da damit anschließend Behördengänge verbunden sind und der fade Beigeschmack bleibt, dass mit diesen gestohlenen Kennzeichen möglicherweise eine Straftat verursacht werden könnte.

Als häufigster Grund für den Kennzeichendiebstahl wird der Spritklau genannt. Dreiste Zeitgenossen montieren beim Tanken ein gestohlenes Kennzeichen und machen sich ohne zu bezahlen aus dem Staub.

Um Verdächtigungen im Rahmen einer Straftat zu vermeiden, empfehlen wir den Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen. Anschließend ist ein Besuch der Zulassungsbehörde erforderlich um neue Kennzeichen zu beantragen. Bitte denken Sie dabei an alle auch zur Fahrzeugzulassung notwendigen Unterlagen: eVB-Code, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, TÜV-Bericht und natürlich den Personalausweis.

Leider wird anschließend ein neues Kennzeichen zugeteilt, das bisherige (Wunsch)Kennzeichen wird aufgrund des Diebstahls gesperrt.

Da die Kennzeichen fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, sind die Kosten für neue Kennzeichen in der Regel durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Ob weitere Kosten, wie etwa die für neue Fahrzeugpapiere auch von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden, muss mit der jeweiligen Gesellschaft besprochen werden. Bei Verträgen mit Selbstbehalt lohnt die Anfrage sowieso nicht, da die Gesamtkosten keine 150,- EUR übersteigen.

Marderbiss

Die possierlichen Marder sind normalerweise schön anzuschauen. Doch wenn diese Tiere dem Auto zu nahe kommen, kann es sehr ärgerlich werden. Die kleinen Raubtiere neigen dazu an den Schläuchen und der Verkabelung eines Motors mit ihren Zähnen Schäden anzurichten. Diese Verirrung kommt derart oft vor, dass in der Versicherungsbranche der sog. „Marderbiss“ ein eigenes Schadenssegment ist. Weit über 100.000 Marderbisse werden jedes Jahr in Deutschland gemeldet.

Sich vor Mardern zu schützen ist nicht so leicht. Maschendrahtzaun und spezielle Duftstoffe können die Tiere meist nicht zuverlässig vom Motor fernhalten. Natürlich kann man versuchen sein Fahrzeug über Nacht so abzustellen, dass Marder keinen Zugang haben, doch auch dies kann man nicht immer gewährleisten. Auch moderne Methoden mit Ultraschall zeigen in der Praxis oft eine gewisse Unzuverlässigkeit. Selbst wenn eine Methode funktioniert, finden die Tiere schnell einen anderen Weg.

Es ist natürlich sehr verwunderlich, warum die kleinen Marder solchen einen „Heißhunger“ auf Schläuche und Kabel haben. Vermutlich sind es gar nicht die Motorenteile auf die sie es abgesehen haben. Es ist vielmehr so, dass die territorialorientierten Tiere durch den Motor streifen und den Geruch ihrer Artgenossen, die zuvor hier waren, wahrnehmen, dann versuchen sie ihr Revier zu verteidigen und beißen um sich. Erst dabei beschädigen sie dann die Motorteile.

In einer guten Teilkaskoversicherung sind solche Schäden aber abgedeckt. Die Teilkaskoversicherung übernimmt dann meist auch Folgeschäden bis zu einer bestimmten Höhe. Wenn man in seiner Wohngegend oft mit Mardern Probleme hat, sollte man also eine entsprechende Teilkaskoversicherung abschließen.

Auf www.autoversicherung.de können Sie im Rahmen der umfangreichen Leistungsfilter den gewünschten Versicherungsumfang für die Teilkaskoversicherung wählen, denn nicht jeder Tarif einer Versicherungsgesellschaft schließt automatisch Folgeschäden mit ein.

Des Weiteren ist häufig nicht nur der Marderbiss, sondern direkt der Tierbiss im Allgemeinen versichert.

Massenkarambolage - wer zahlt?

Wer mit seinem Fahrzeug in eine Massenkarambolage verwickelt wird, kann den entstandenen Schaden direkt über seine Kfz-Haftpflicht regulieren lassen. Eine zusätzliche Kasko-Versicherung ist hierfür nicht notwendig. Dies gilt auch für entstandene Personenschäden. Der Vorteil für den Kfz-Halter liegt darin, dass der Schaden zu 100 Prozent übernommen und nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt angerechnet wird.

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein

Ob es sich um einen Massenunfall im Sinne des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) handelt, entscheidet ein jeweiliges Gremium des GDV. Hierzu müssen drei Bedingungen gegeben sein:

  1. Einen identifizierbaren Unfallverursacher darf es nicht geben.
  2. An dem Unfall müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt gewesen sein. Es gibt Ausnahmefälle, in denen bereits 20 Fahrzeuge ausreichen, wenn der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar ist (z. B. wegen der Witterungsverhältnisse).
  3. Das Unfallgeschehen muss in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stattgefunden haben.

(Stand: November 2015)

Personenschäden

Eine der schlimmsten Konsequenzen eines Verkehrsunfalls sind Personenschäden, also wenn Menschen zu Schaden kommen. Ein Lackschaden oder ein Karosserieschaden lassen sich schnell wieder aus der Welt schaffen. Doch wenn Mitmenschen verletzt werden, kann man nicht einfach in der nächsten Werkstatt die Schäden reparieren lassen.

Die Folgen von körperlichen Verletzungen können lange andauern. Rehabilitationsmaßnahmen ziehen sich oft über Monate oder sogar Jahre. Dann können auch Rentenzahlungen nötig werden, wenn es zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit kommt.
Immerhin sind viele Menschen auf ihre körperliche Unversehrtheit im Arbeitsleben angewiesen.

Eine Verletzung im Rahmen eines Unfalls wird als Personenschaden bezeichnet. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt neben den Kosten für medizinisch notwendige Maßnahmen auch z. B. die Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte oder den behindertengerechten Umbau des Hauses.

So nützlich ist der europäische Unfallbericht

Mit Hilfe des europäischen Unfallberichts können Sie den Hergang des Unfalls und seiner beteiligten Personen festhalten. Deshalb gehört der Unfallbericht als praktischer Begleiter in jedes Handschuhfach eines Fahrzeugs.

Da im Falle eines Unfalles Verursacher und Geschädigter des Unfalls gleichermaßen verunsichert sind, werden mit Hilfe des Berichts alle notwendigen Fakten in einem standardisierten Umfang festgehalten. Dies erleichtert Ihrer Versicherung eine schnelle und unbürokratische Schadenregulierung.

Wichtig: Die Unterschrift unter dem Unfallbericht bedeutet kein Schuldanerkenntnis.

Einen europäischen Unfallbericht erhalten Sie auch bei Ihrem Kfz-Versicherer.

Wildunfall

Für jeden Autofahrer bedeuten die Morgen- und Abendstunden immer ein erhöhtes Unfallrisiko. Gerade im morgen- oder abendlichen Dämmerlicht steigt das Risiko, dass es zu einem Wildunfall kommt. Zu diesen Zeiten sind Wildtiere besonders aktiv. Kommt jetzt, zu bestimmten Jahreszeiten (wie im Frühjahr) noch hinzu, dass durch die Umstellung auf die Sommerzeit Radfahrer, Jogger oder Fußgänger länger in Waldgebieten unterwegs sind, begegnet man in diesen Stunden immer wieder Wildtieren auf den Straßen.
Es werden i.d.R. um die 200.000 Wildunfälle pro Jahr registriert. Im günstigsten Fall bleibt es bei einem einfachen Blechschaden, der sich schnell wieder ersetzen lässt. Nicht selten kommen hierbei aber auch Menschen zu Schaden. Ein Wildunfall kann zu schwersten Verletzungen führen, die den Tod von Mensch und Tier nach sich ziehen.
Als besonders gefährlich gelten wenig frequentierte Landstraßen. Wildwarngeräte und erhöhte Aufmerksamkeit insbesondere in den Morgen- und Abendstunden minimieren das Risiko.
Solange es sich hier um Haarwild handelt, kommt in der Regel die Kaskoversicherung des am Unfall beteiligten Fahrzeughalters auf. Die Versicherungsgesellschaften verstehen unter dem Begriff Haarwild Rehe, Hirsche, Füchse und Wildschweine. Daneben kommen hier noch Feldhasen und Wildkatzen oder Dachse in Betracht. Schäden durch Haus- oder Nutztiere fallen i.d.R. nicht unter den Begriff des Wildunfalles. Viele Gesellschaften bieten hier aber eine Erweiterung des sog. Wildschadenbegriffes an. Es lohnt sich hier im Vorfeld einmal seinen Versicherungsschein nach dem Versicherungsumfang zu durchleuchten.
Einen umfassenden Schutz gegen die finanziellen Folgen von Wildunfällen mit Haarwild bietet nur eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Nur sie übernimmt die Schäden eines Wildunfalls mit Haarwild am eigenen Fahrzeug. Wird im Zuge der Kollision auch ein Baum oder Straßenschild beschädigt, so übernimmt diesen Schaden die Kfz-Haftpflichtversicherung.
TIPPS ZUR UNFALLVERMEIDUNG
Viele Straßen in besonders gefährdeten Gebieten sind schon mit dem Warnschild “Achtung Wildwechsel” gekennzeichnet. Jedem Fahrzeugführer ist hier besonders zu empfehlen auf die Wald- und Straßenränder zu achten. Den Sicherheitsabstand zum Vordermann zu vergrößern, die Geschwindigkeit zu verringern und bremsbereit zu fahren. Gerade in der Dämmerung ist es nicht selten, dass plötzlich ein Wildtier im Scheinwerferlicht auftaucht. Ist man aktuell mit Fernlicht unterwegs, ist ein zurückschalten auf das Abblendlicht von Vorteil. Gleichzeitig sollte die Geschwindigkeit reduziert und die Hupe mehrmals betätigt werden. Es ist hier immer mit nachkommenden Tieren zu rechnen, da Wildtiere häufig in Gruppenverbänden leben.

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