Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Versicherungen vor und erklären, wann Sie sie brauchen.
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Ihr Weg zur Autoversicherung
Der Versicherungsbeitrag für eine Autoversicherung ist im Voraus für die jeweilige Versicherungsperiode zu entrichten.
Werden Beiträge für ein Jahr im Voraus entrichtet, berücksichtigen die Versicherungsgesellschaften, anders als bei sog. unterjährigen Zahlweisen, keine Beitragszuschläge.
Im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie zügig handeln. Melden Sie den Unfallschaden bitte immer unmittelbar Ihrer eigenen Autoversicherung.
Durch eine schnelle Schadenmeldung, egal ob online, telefonisch oder schriftlich, sorgen Sie dafür, dass der Unfall schnell und unbürokratisch reguliert werden kann.
Beim Wechsel der Versicherung lassen sich die Schadenfreiheitsklassen zum neuen Versicherer übernehmen. Dazu muss bei Antragstellung lediglich das bisherige Versicherungsunternehmen (VU) und die bisher gültige Vertragsnummer genannt werden. Das neue VU fragt dann den bisherigen Vertragsverlauf automatisch ab und übernimmt die bestätigten SF-Klassen.
Die Rabattübertragung ist innerhalb der Familie möglich. Das bedeutet, dass ein Verwandtschaftsverhältnis bestehen muss. Der Besitzer des Schadenfreiheitsrabattes muss dazu eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben. Ein Schadenfreiheitsrabatt kann immer nur an eine Person abgeben werden, also müssen sich bei einem verstorbenen Rabattinhaber die Erben einigen.
Ein Direktabschluss über ein Vergleichsportal wie z. B. www.autoversicherung.de spart der Versicherungsgesellschaft diverse Prozess- und Abschlusskosten. Diese Ersparnis wird durch „Online-Rabatte“ an den Kunden weitergeben. Darüberhinaus bieten viele Versicherungen spezielle vergünstigte Onlinetarife an.
Grundsätzlich gilt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Kaskoversicherungen hingegen sind freiwillig und können bei neueren Fahrzeugen sinnvoll sein. Ebenfalls freiwillig ist der Autoschutzbrief und die Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Viele Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden an, für die Dauer einer Reise zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine kurzfristige Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Der kurzfristige Kaskoeinschluss gilt i.d.R. für mindestens einen Kalendermonat. Abgerechnet wird je nach Versicherer unterschiedlich. Im ungünstigsten Falle wird die Prämie nach dem sogenannten Kurztarif berechnet, also mit einem Aufschlag auf die anteilige Jahresprämie, ohne Anrechnung eines Schadenfreiheits-Rabattes.
Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums können Sie ganz einfach die Kfz-Steuer Ihres Wunschfahrzeugs selbst berechnen.
Sie benötigen dazu lediglich folgende Angaben:
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Antriebsart
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Hubraum
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Emissionsschlüssel laut Fahrzeugpapieren
Direktversicherer sind in der Regel preisgünstiger, da sie ohne hohe Kosten, wie bei einer normalen Versicherungsgesellschaft üblich, agieren können.
Für die Berechnung des Versicherungsbeitrags werden verschiedene Faktoren berücksichtigt.
Die wichtigsten Faktoren sind grundsätzlich: Fahrzeugtypenklasse, Anzahl und Alter der Fahrer, Fahrpraxis.
Darüberhinaus werden oftmals weitere Merkmale zur Beitragsberechnung herangezogen: Sicherheitseinrichtungen am Auto, Fahrzeugalter, Nutzung einer Garage, jährliche Fahrleistung.
Bei der Vielzahl an unterschiedlichen Anbietern und Tarifen lohnt es sich genau hinzusehen und zu vergleichen.
Im Schadenfall gut vorbereitet
Ein Schaden am Auto ist immer ärgerlich. Wir möchte, dass Sie gut vorbereitet sind und erklären, worauf Sie bei einer Schadenmeldung achten müssen.
Wichtige Informationen für Fahranfänger
Fahrprüfung erfolgreich bestanden? Herzlichen Glückwunsch. Erhalten Sie wichtige Tipps und Informationen für einen erfolgreichen Start in den Straßenverkehr.
Um die Kosten für den erstmaligen Abschluss zu senken gibt es einige Möglichkeiten. Prüfen Sie, ob sie den Schadenfreiheitsrabatt eines Familienangehörigen übernehmen können. Als weitere Möglichkeit bietet sich an, dass die Eltern das Auto als Zweitwagen auf sich zulassen.
So kündigen Sie Ihre Autoversicherung
Sie möchten Ihre Autoversicherung kündigen? Egal ob Fahrzeugwechsel oder Sonderkündigung – wir helfen Ihnen weiter und zeigen, wie es geht.
In der Regel gilt der 30. November als Stichtag für den Wechsel einer Autoversicherung. Danach ist eine Kündigung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu gehört beispielsweise eine Beitragserhöhung oder eine anderweitige Änderung der Vertragsbedingungen.